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Wissenswertes

Honorar

  • kostenloses Kennenlerngespräch am Telefon (15 min)

  • 100 Euro/ Einheit (inkludiert 50 Minuten + Vor- und Nachbereitungszeit)

Kostenrückerstattung

Seit 1. Jänner 2024 kann bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse erfolgen. Auch private Versicherungen zahlen teilweise etwas dazu.

Absageregelung

Falls Sie eine Einheit nicht einhalten können, aber rechtzeitig (d.h. mindestens 24h vorher) absagen, wird die Sitzung nicht verrechnet. Falls Sie danach oder gar nicht absagen wird die Stunde zur Gänze verrechnet.

Verschwiegenheitspflicht

Als Klinische Psychologin unterliege ich gemäß §37 des Psychologengesetzes der Verschwiegenheitspflicht. Im Umgang mit Ihren Daten steht Diskretion für mich an oberster Stelle.

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